DiakoMigra

04101-84 50-480

Fakten und Zahlen

Was ist Migration?

Das Wort „Migration“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Wanderung. Der englische Begriff „migration“ bezeichnet Zu- und Abwanderung.

Im Allgemeinen bedeutet Migration, dass Menschen (mehr oder weniger) dauerhaft ihren Herkunftsort verlassen, um sich anderswo niederzulassen. Überschreiten sie dabei Staatsgrenzenn spricht man von „internationaler Migration„.

Die Gründe für internationale Migration sind

– Suche von Schutz vor Gewalt, politischer Verfolgung, Unterdrückung und Krieg. Diese Form der Migration nennt sich „Fluchtmigration“

– Suche nach Arbeit („Arbeitsmigration„).  

  • Aus Not, Perspektivlosigkeit  „Not- und Elendsmigration“ oder „Wirtschaftsmigration“
  • Aus Karrieregründen (oftmals angeworben) „Eliten- und Expertenmigration“ oder „high skilled migration“ oder einfach „Mobilität“

– Studium und andere Formen der Ausbildung („Bildungsmigration„)

– Familienzusammenführungen („Heiratsmigration„). 

Fluchtmigration macht einen erheblichen Teil der weltweiten Wanderungen aus. In Europa findet jedoch nur eine relativ geringe Zahl an Flüchtlingen Schutz..2014 waren es knapp 5% aller weltweiten Flüchtlinge. Zumeist migrieren Flüchtlinge in Nachbarländer, weil sie in der Region bleiben wollen, dort auf baldige Rückkehrchancen hoffen oder weil sie schlicht keine anderen Flucht-Möglichkeiten haben. Eine Flucht nach Europa ist oft teuer und gefährlich; legale Wege nach Europa gibt es – nach der kurzen Grenzöffnung im Herbst 2015 – so gut wie nicht. Ausnahme: Familienzusammenführung.

Von Januar bis Ende November 2014 wanderten 1,36 Millionen Menschen nach Deutschland ein. Darunter waren rund 170.000 Asylsuchende – das sind annähernd 12 Prozent. Den weitaus größeren Anteil bildeten Studierende, Geschäftsleute, Arbeitnehmer_innen, vorwiegend aus der EU. Zeitgleich sind 850.000 Menschen aus Deutschland (wieder) ausgewandert.

2015 bis August 2016 hat Deutschland 1,2 Millionen Flüchtlinge aufgenommen.

Zahlen des Statistischen Bundesamtes

 

Wer  hat einen „Migrationshintergrund“?

In Deutschland hat man sich darauf verständigt, einer Person einen Migrationshintergrund zuzuschreiben, wenn sie selbst im Ausland geboren oder zumindest einen Elternteil hat, der nach 1949 im Ausland geboren wurde.

Die Verwendung des Begriffs „mit Migrationshintergrund“ ist allerdings umstritten, da er auch in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder von zugewanderten Menschen als „anders“ und damit womöglich „nicht richtig zugehörig“ kategorisieren kann.

 

Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland?

Nach Ergebnissen des Mikrozensus 2013 haben rund 20 Prozent der Bevölkerung Deutschlands einen Migrationshintergrund. Darunter fallen  9,1 Millionen Deutsche (11,3 Prozent der Bevölkerung) und 6,8 Millionen ausländische Staatsangehörige (8,5 Prozent der Bevölkerung).

Die meisten Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland haben Wurzeln in der Türkei (17,6 Prozent), Polen (9,6 Prozent), der Russischen Föderation (7,5 Prozent) und Italien (4,9 Prozent). 2015 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 9,1 Millionen AusländerInnen in Deutschland. Weltweit befinden sich 65 Millionen Menschen auf der Flucht.

 

Wie viele Menschen mit Migrationshintergrund leben im Kreis Pinneberg?

Obwohl der Kreis Pinneberg auch aufgrund seiner Lage zu Hamburg ein beliebter Wohnort ist, entspricht die Zahl der dort lebenden Migrant_innen in etwa dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt wird die Zahl der Personen mit Migrationshintergrund auf ca. 18 % der Bevölkerung des Kreises geschätzt. Zur Zeit leben im Kreis ca. 308.500 Menschen

Seit 2010 steigt die zahl der Geflüchteten, die in Schleswig-Holstein untergebracht werden, kontinuierlich an:

2010201120122013201420152016*
1.3281.5062.2773.9047.62035.0768.368

*) Stand 4. Oktober 2016

Ca. 10 % werden nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ in den Kreis Pinneberg verteilt. Aufgrund der Ausnahmesituation in der 2. Jahreshälfte 2015 wurden Änderungen im Asylverfahren vorgenommen, die auch zu erheblichen Änderungen in den aufnehmenden Kommunen geführt haben. Zum Teil sind Geflüchtete in den bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen verblieben, weil keine Aussicht auf Asyl vermutet wird. Dafür wurden viele Geflüchtete mit einer „guten Bleibeperspektive“ in die Kommunen verteilt. Insbesondere die hohe Zahl an Geflüchteten, die voraussichtlich über einen langen Zeitraum in der jeweiligen Gemeinde verbleiben werden, stellt eine Herausforderung an die Integration ins Gemeinwesen dar.

 

Was ist eigentlich Integration?

Wer einwandert, sollte sich integrieren wollen und muss die Chance dazu erhalten.

Wenn die Zuwanderer Bürgerinnen oder Bürger (und womöglich BürgermeisterIn) werden wollen, müssen sie Deutsch lernen, Arbeit finden und Gesetze, Regeln und Verhaltensweisen akzeptieren.

Die deutsche Gesellschaft muss sich auf neue Mitglieder einlassen und ihnen Teilhabe und Chancengleichheit bieten.

Wir arbeiten daran, dass Integration gelingt. Deshalb unterstützen wir Menschen dabei, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, um mit anderen in der Gesellschaft zu kommunizieren und (gemeinsam) zu handeln. Zuwanderer und Einheimische sollen gemeinsame Werte und Rechte kennen lernen, gemeinsame Ziele stecken und sich vernetzen.

Welche Maßnahmen bei der Integration hilfreich sein können, ist individuell zu klären. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Aufenthaltsgesetz vorgegeben.

Was Integration für uns noch bedeutet, lesen Sie hier.

 

Wer kann Deutsche/-r werden?

Die Antwort auf diese Frage ist sehr komplex. Von daher beraten wir Sie gern individuell zu diesem Thema. Grundsätzlich regelt das  Staatsangehörigkeitsrecht in § 3 wer die Deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann. Den genauen Wortlaut finden Sie hier. Allgemeine Informationen des Bundesamtes zum Thema Einbürgerung hier.

 

Was ist ein Einbürgerungstest?

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch keine deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann sich einbürgern lassen. Neben der Beantragung und weiteren zu erfüllenden Voraussetzungen müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden. Hierfür gibt es einen Einbürgerungskurs, der abschließend mit einem Einbürgerungstest abgeschlossen werden kann.

Mehr über den Einbürgerungstest erfahren Sie hier, einen Online-Test können Sie hier absolvieren.

 

Ist Deutschland ein Einwanderungsland?

Ja. Wie sehr die Bevölkerung Deutschlands durch Migration geprägt wurde und wird, zeigt sich besonders bei der Gruppe der unter Fünfjährigen: mehr als ein Drittel haben einen Migrationshintergrund.

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes geriet auch das damit verbundene Thema Integration in den Vordergrund der Politik von Bund und Ländern.

Kirche und Diakonie begrüßen diesen Paradigmenwechsel nicht zuletzt aus humanitären und gesellschaftlich-sozialen Aspekten. Mit dem „Nationalen Integrationsplan“ haben 2007 alle Akteure Selbstverpflichtungen beschrieben, um diesen Prozess zu unterstützen und Integration zu fördern.

Die Selbstverpflichtungen zielen vor allem auf eine Stärkung der interkulturellen Kompetenz, eine Öffnung der Einrichtungen und Angebote, die verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen und eine stärkere Beachtung der Potentiale von Migrant_innen. Um die Ziele der Selbstverpflichtungen umzusetzen, arbeitet der Diakonieverein Migration in einem Netzwerk mit vielen Partner_innen zusammen. Hierzu zählen auch Zuwendungsgeber, in deren Auftrag Dienstleistungen für Menschen mit Migrationshintergrund erbracht werden.

 

Was ist PRO ASYL?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft  PRO ASYL ist ein Zusammenschluss von Mitarbeitenden aus Flüchtlingsräten, Kirchen, Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbänden.  Sie verbindet das Engagement für den Schutz von Flüchtlingen und verfolgten Menschen als unabdingbare Aufgabe einer demokratisch, humanitär und menschenrechtlich orientierten Zivilgesellschaft.

 

Was sind De-facto-Flüchtlinge?

Diese Bezeichnung wird zumeist für Menschen verwendet, die entweder keinen Antrag auf Asyl gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, obwohl eine Rückkehr in ihr Heimatland aus humanitären Gründen nicht zumutbar ist (z.B. wegen drohender Folter oder Todesstrafe). Die Bezeichnung De-facto-Flüchtling ist kein Rechtsbegriff.

 

Wie lange dauert es bis zu einer Entscheidung über einen Asylantrag?

Die Zeit, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Entscheidung über einen Asylantrag benötigt, ist sehr unterschiedlich und hängt von diversen Faktoren ab. Hierzu zählen einerseits die individuellen Umstände des Asylgesuchs und die damit verbundenen Recherchen des BAMF zu u.a. dem Herkunftsland der Asylbewerberin/des Asylbewerbers, zu den Gründen für das Asylgesuch oder besonderen Fallgestaltungen, für die ggf. auch Gutachten oder andere spezielle Auskünfte eingeholt werden müssen; andererseits spielt aber auch die zurzeit täglich steigende Zahl von neuen Asylanträgen eine Rolle, da dies zu einer hohen Auslastung des BAMF und einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer beiträgt.

Darüber hinaus kann es innerhalb des BAMF auch die Anweisung geben, dass Anträge von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus bestimmten Herkunftsländern prioritär bearbeitet werden sollen. Die Bearbeitungszeit des BAMF für einen Asylantrag liegt regelmäßig zwischen drei und sechs Monaten.

Aber auch kürzere wie (derzeit vielfach) längere Bearbeitungszeiten sind durchaus möglich und nicht unüblich. Manchmal kann die Entscheidung auch mehr als ein Jahr auf sich warten lassen. Grundsätzlich gilt dabei: Von der Bearbeitungsdauer kann nicht zwangsläufig auf ein bestimmtes Ergebnis der Asylentscheidung geschlossen werden. Jede Prüfung ist auf den Einzelfall bezogen und kann unterschiedlich lange andauern.

 

Warum benötigen asylsuchende Flüchtlinge besondere Hilfsangebote?

Die Erfahrungen, die Menschen vor und während ihrer Flucht machen, sind für Außenstehende zumeist unvorstellbar.

Angekommen in Deutschland, ist die Situation vieler Flüchtlinge zudem durch Angst und Verzweiflung angesichts häufig aussichtsloser Perspektiven gekennzeichnet. Nicht selten kommen Begrenzung der Bewegungsfreiheit, Zwangsunterbringung, Abhängigkeit von Hilfen, eingeschränkte medizinische Hilfe, Warten, drohende Abschiebung, offene und verdeckte Diskriminierung uvm. hinzu.

Die Möglichkeiten der persönlichen Lebensführung und der Zukunftsgestaltung sind für Flüchtlinge in Deutschland durch restriktive Gesetzgebungen eingeschränkt. So kann eine erzwungene Untätigkeit aufgrund des Arbeitsverbots beziehungsweise des eingeschränkten Zugangs zum Arbeitsmarkt manchmal Jahre andauern. Genau so lange sind die Wartenden  auf Leistungen angewiesen, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterhalb der Sozialhilfe liegen.

Der Diakonieverein Migration engagiert sich seit langem für die Verbesserung der Lebensbedingungen und -Perspektiven geflüchteter Menschen.

Die Hilfsangebote des Diakonievereins gelten für alle Flüchtlingsgruppen: Asylsuchende, Asylberechtigte, de-facto-Flüchtlinge und Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie reichen von psychosozialer Beratung über Familienzusammenführung bis hin zu Hilfestellung im Kontakt mit Behörden. Darüber hinaus werden den Flüchtlingen für eine qualifizierte Rechtsberatung Anwälte vermittelt.

Was regelt die Dublin-Verordnung?

Nach der „Verordnung zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsange-
hörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“ – VO (EG) 604/2013 vom 26.06.2013 (sog. „Dublin-III -Verordnung“) ist für die Prüfung des Asylantrags grundsätzlich immer der EU-Mitgliedstaat bzw. dieLänder Norwegen, Island, Schweiz oder Liechtenstein zuständig, in dem der Flüchtling zuerst registriert wurde oder zuerst einen Asylantrag gestellt hat.
Eine Rücküberstellung in den nach der Dublin-III-Verordnung zuständigen EU-Mitgliedstaat kommt jedoch nicht in allen Fällen in Betracht. Das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann daher unter Würdigung der besonderen Umstände des Einzelfalls auch entscheiden, von einer Rückführung absehen und das Asylverfahren stattdessen in Deutschland durchzuführen (sog. „Selbsteintrittsrecht“).
 

Wann ist Familiennachzug möglich?

Zum Schutz der Ehe und der Familie ist ein Familiennachzug von ausländischen Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern oder Kindern zu ausländischen Personen, die ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§§ 27 ff. Aufenthaltsgesetz). So muss die/der Familienangehörige, zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, in jedem Fall im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. eine Aufenthalts-  oder Niederlassungserlaubnis) und damit mindestens zum befristeten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt sein. Weitere Voraussetzungen sind u.a., dass diese/dieser Familienangehörige über ausreichend Wohnraum in Deutschland verfügt und ihr/sein Lebensunterhalt gesichert ist, d.h. sie/er nicht auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen ist.

Von diesen beiden Voraussetzungen kann allerdings abgesehen werden, wenn der Antrag auf Familiennachzug innerhalb von drei Monaten nach der positiven Entscheidung über die Anerkennung von Flüchtlingen alsAsylberechtigte, Flüchtlinge, denen die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs.1 AsylVfG zuerkannt wurde, oderals subsidiär Schutzberechtigte gestellt wird. Für den Nachzug von Ehegatten oder minderjährigen ledigen Kindern ab Vollendung des 16. Lebensjahres kann es außerdem Bedingung sein, dass diese nachziehenden Familienangehörigen bereits über (mindestens einfache) Sprachkenntnisse der deutschen Sprache verfügen müssen.

 

Wenn Sie mehr wissen wollen, schreiben Sie uns: info@diakonieverein-migration.de

DiakoMigra
Katharina-von-Bora-Haus
Bahnhofstraße 18-22
25421 Pinneberg

Tel 04101-84 50-480

Spenden Sie bitte